Pädagogik
Pädagogik
Alles über Entwicklung und Lernen mit Hörbeeinträchtigung
Sprache erlernt ein Kind während des Sammelns von Lebenserfahrung und der Erweiterung seines Weltwissens. Das geschieht in den ersten Lebensjahren im geschützten Familienrahmen, danach im Kindergarten und bis zur Volljährigkeit in der Schule und Ausbildung.
Die Effektivität des Erlernens von Sprache hängt also in einem wesentlichen Maße ab von den Erwachsenen bestimmten Rahmenbedingungen. Der Spracherwerb und damit das Erwerben von Erfahrung und Wissen werden umso mehr gelingen, wenn Ihr Kind durch vielfältigste Anregungen aus seiner ihm nahen Umwelt seine Kreativität und all das, was Menschsein ausmacht, ausleben kann.
Wenn das Erlernen von Sprache für Ihr Kind aufgrund einer Hörbeeinträchtigung oder gar Taubheit erschwert ist, ist neben der medizinischen und technischen Versorgung die Förderung durch Sie als Eltern sowie in den pädagogischen Einrichtungen von enormer Bedeutung.
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Kind zuhause optimal sprachlich fördern können und was bei der Wahl der pädagogischen Einrichtung zu beachten ist!
Inhaltsverzeichnis
Ich glaube, dass Erziehung
Liebe zum Ziel haben muss.
Astrid Lindgren
Checkliste für den Alltag in der Familie
Hören entdecken
- Machen Sie Ihr Kind auf alle Geräusche aufmerksam, die Sie hören. Probieren Sie, diese zu beschreiben. Ob zu Hause, im Tiergarten oder am Spielplatz – wir sind umgeben von unzähligen Geräuschen und Klängen.
- Arbeiten Sie viel mit Musik, denn sie vermittelt Lebensfreude und wirkt sich positiv auf die Hör- und Sprachentwicklung aus. Je nach Altersgruppe gibt es eine Vielzahl an Materialien, die die Entwicklung der Musikwahrnehmung zusätzlich unterstützen.
- Sollte Ihr Kind das Tragen des Audioprozessors wiederholt ablehnen, könnte das Gründe haben, die Sie sich ins Bewusstsein rufen sollten bzw. sich schnell beheben lassen: Achten Sie beispielsweise bei den Fittingterminen darauf, dass die aktuelle Einstellung von Ihrem Kind als angenehm empfunden wird. Eventuell könnte auch der Magnet des Audioprozessors zu stark gewählt sein und eine unangenehme Druckstelle erzeugen. Oftmals spüren Kinder auch den Erfolgsdruck der Eltern oder benutzen umgekehrt das Ablehnen als Druckmittel gegen die Eltern. Fazit ist jedenfalls – bei guter Anpassung des Audioprozessors und den richtigen Rahmenbedingungen erkennt Ihr Kind auf jeden Fall den Gewinn, den es aus dem neuen Hören ziehen wird.
Von Sprache umgeben
- Bitte „verstummen“ Sie nicht, weil Sie der Meinung sind, Ihr Kind könne Sie nicht gut genug hören. Ganz im Gegenteil – sprechen Sie mit Ihrem hörgeschädigten Kind, vielleicht sogar noch ein bisschen mehr, als wenn es normalhörend wäre.
- Verändern Sie nicht die Natürlichkeit Ihrer Sprache – ob Sie flüstern, in normaler Lautstärke sprechen oder singen.
- Umgekehrt achten Sie auf alle Laute und sprachlichen Äußerungen, die Ihr Kind tätigt. Es soll die Wirkung seiner Sprache als Kommunikationsmittel begreifen.
- Teilen Sie Erlebtes, Tätigkeiten etc. sprachlich mit Ihrem Kind. Vergessen Sie dabei nicht, eventuell von Ihrem Kind nicht Gehörtes besonders zu veranschaulichen.
- Für Familien mit Migrationshintergrund: versuchen Sie, wenn möglich, beide Sprachen anzubieten – die Muttersprache sowie die Landessprache. Denn jedes Kind, auch wenn es eine technische Hörlösung benötigt, kann mehrere Sprachen erlernen.
- Halten Sie Erlebnisse Ihres Kindes in einem Tagebuch fest, auf das Sie jederzeit zurückgreifen können. Mit Bildern, selbst Gezeichnetem und auch Schrift kann Ihr Kind sein Tagebuch jemand anderem zeigen und damit das Erlebte erzählen, auch wenn die Sprache aufgrund der Hörbeeinträchtigung vielleicht noch etwas nachhinkt. Abgesehen davon wird das Tagebuch später eine wundervolle Erinnerung an die Kindheit sein.
- Spielen Sie Rollenspiele mit Ihrem Kind! Das fördert unter anderem seine Kompetenz, sich in andere Menschen hineinzufühlen. Es spielt sich sozusagen „in die Welt des Gegenübers hinein“ und sieht und fühlt die Welt mit anderen Augen.
- Erweitern Sie die „Bibliothek“ Ihres Kindes und nehmen Sie sich gemeinsam Zeit zum (Vor-)lesen. Man kann nie zu viele Bücher im Haus haben und Bücher mit altersgerechten und lernfördernden Inhalten gehören von Anfang an dazu.
- Singen Sie vor Ihrem Kind, so oft Sie können! Und seien Sie nicht allzu überrascht, wenn Ihr Kind eines Tages versucht, Sie nachzuahmen. Das könnte einer der großen Momente in den ersten Jahren des Hörens werden.
Lesenswert
Einen passenden Artikel dazu finden Sie in der Onlineausgabe der gehört.gelesen
Virtuelles Lernen
Online-Unterricht kommt bei Bedarf bereits in der Volksschule zur Anwendung. Eine optimale Umgebung zuhause sowie die sichere Handhabung der Technik ermöglicht Ihrem Kind eine reibungslose Teilnahme an dieser modernen Unterrichtsform. Mit den folgenden Tipps können Sie Ihrem Kind zum besseren Lernerfolg verhelfen:
- Wenn möglich, schaffen Sie Ihrem Kind zuhause einen möglichst ruhigen Bereich zum Lernen.
- Trennen Sie diesen vom Spielbereich oder räumen Sie ihn vor Unterrichtsbeginn von Spielmaterialien.
- Für eine gute Online-Verbindung empfiehlt sich die Nähe zum WLAN Router.
- Während des Unterrichts sollten die anderen Familienmitglieder das Internet reduzieren, um Verbindungsstörungen zu vermeiden.
- Der Bildschirm sollte so groß wie möglich sein, also PC, Laptop oder Tablet verwenden und Handy meiden.
- Bringen Sie in Erfahrung, welche technischen Möglichkeiten die Audioprozessoren Ihres Kindes bieten, um den Audioausgang des Computers möglichst direkt in das Hörsystem einzukoppeln: Je nach Audioprozessor können Audiokabel, Induktionsschleife oder AudioLink zu deutlich verbesserter Tonqualität und damit entspannterem Zuhören und besseren Verstehen führen.
- Helfen Sie Ihrem Kind, sich mit den technischen Möglichkeiten jener Online-Plattform vertraut zu machen, die von der Schule genutzt wird, wie z.B.:
- Wo kann man das Bild des Lehrers bzw. der Lehrerin größer machen, um das Mundbild gut zu erkennen?
- Gibt es die Funktion „Untertitel“?
Notwendige Checks
- Überprüfen Sie täglich die Funktionstüchtigkeit des Hörsystems Ihres Kindes, da es selbst vielleicht noch nicht rechtzeitig auf einen Defekt aufmerksam machen kann.
- Lassen Sie die Hörleistung Ihres Kindes mittels einer Hörprüfung – meist beim Logopädie-Termin – regelmäßig überprüfen.
- Nehmen Sie regelmäßige Wartungstermine beim Pädakustiker bzw. Service-Team des Hörsystem-Herstellers wahr.
Liebevoll betrachtet
- Fördern Sie die Kreativität und Eigenaktivität Ihres Kindes; so kann es sich selbst besser erfahren.
- Pflegen Sie und Ihr Kind regelmäßigen Kontakt zu anderen Familien oder Hörgeschädigten selbst, bei denen Hörbeeinträchtigung ein Thema ist. Durch sie öffnen sich für Sie neue Wege der Akzeptanz.
- Vergessen Sie nie auf die liebevolle Zuwendung, speziell direkten Körperkontakt. Ihr Kind erhält dadurch Gewissheit Ihrer Liebe und Zuneigung.
- Verlieren Sie nie den Mut, bleiben Sie geduldig, falls Ihr Kind die von Ihnen erwünschten Fortschritte noch nicht macht.
- Denken Sie daran: Ihr Kind kann Gleichwertiges leisten wie ein hörendes, manches sogar besser, wenn Sie ihm die Chance dazu geben!
- Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit für sich selbst, damit Sie wieder Kraft tanken können für den Alltag mit Ihrer Familie.
- Bitte vergleichen Sie Ihr Kind nicht mit dem Können anderer gleichaltriger hörgeschädigter Kinder. Durch die unterschiedlichen Lebensstrukturen entwickelt sich jedes betroffene Kind auf seine Art und in seinem Tempo.
- Versuchen Sie Ihr Kind nicht anders zu behandeln als hörende Kinder. Auch Ihr hörbeeinträchtigtes Kind braucht klare Regeln und Grenzen, um seine eigenen Bedürfnisse angemessen wahrnehmen zu können und sich im familiären Umfeld sicher zu fühlen.
- Und bitte verlieren Sie niemals aus den Augen: Sie haben nicht nur eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe übernommen, sondern auch ein wunderbares Ziel vor sich: Sie dürfen Ihr Kind auf dem Weg zum Hören und damit in ein normales, selbstbestimmtes Leben begleiten.
Lesenswert
Eine ganz besondere Geschichte zum Thema finden Sie in der Onlineausgabe der gehört.gelesen
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen
– Wurzel und Flügel.
Johann Wolfgang von Goethe
Im Kindergarten
Mit dem Kindergarten beginnen neue spannende Jahre für Ihr Kind – gleichzeitig ist es aber auch ein Abschied der Zeit voller Geborgenheit und intensiven Nähe zur Familie.
Das bedeutet eine große Veränderung für alle Beteiligten neben der wichtigen Entscheidung für den optimalen Kindergarten, den Ihr Kind für die nächsten Jahre besuchen wird.
„Eine Kindheit ist kein Wettlauf, wie schnell ein Kind sprechen, lesen oder schreiben kann. Die Kindheit ist ein kleines Zeitfenster zum Lernen und Entwickeln im richtigen Tempo für jedes einzelne Kind.“
Magda Gerber
Die richtige Wahl
Ob die Wahl auf einen Regelkindergarten oder auf eine Kindergarteneinrichtung mit speziell auf Ihr Kind zugeschnittenen pädagogischen Fördermöglichkeiten fällt, hängt von einigen Fragen ab, die sich Eltern bei der Entscheidungsphase stellen sollten:
- Wie gut hat sich die Hör- und Sprachentwicklung bei meinem Kind entwickelt?
- Was raten die begleitenden TherapeutInnen und HörfrühfördererInnen?
- Braucht es abseits des Angebots im Kindergarten zusätzliche Förderung?
- Wenn ja, braucht mein Kind abseits der hörpädagogischen Möglichkeiten weitere Fördermaßnahmen?
- Welche Kindergärten mit welchen Möglichkeiten gibt es in unserer Wohnnähe, damit mein Kind/die Familie nicht mit langen Fahrzeiten belastet wird?
- Wie groß ist die Kindergartengruppe des Kindergartens unserer Wahl?
- Welches pädagogische Konzept setzt der Kindergarten um und können wir uns das für unser Kind vorstellen?
- Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Wo und ob sich Ihr Kind letztendlich wohlfühlt, hängt aber vor allem von Ihrem Bauchgefühl ab. Neben der Möglichkeit, zusätzlich notwendige pädagogische Förderungsmaßnahmen zu nutzen, ist das eigene Gefühl für den richtigen Kindergartenplatz mindestens ebenso wichtig.
Eine Hörbeeinträchtigung ist übrigens kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme in einem öffentlichen oder privaten Regelkindergarten. Bei der Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten sollte offen mit der Hörbeeinträchtigung umgegangen werden, sodass bereits im Vorfeld entsprechende Förderungen beantragt werden können. Kinder mit Hörbeeinträchtigung bekommen dann oftmals KindergartenpädagogInnen mit speziellen Ausbildungen (Logopädie, Frühförderung, etc.) zur Seite gestellt. Das sind zum Beispiel mobile FörderInnen, die nicht ständig im Kindergartenbetrieb sind.
Warum der Kindergarten so wichtig ist
Im Kindergarten werden die Kinder schön langsam „groß“, diese Lebensjahre sind neben Ihrer Erziehung von enormer Bedeutung für die optimale Entwicklung Ihres Kindes, auch wenn es keine Beeinträchtigung hätte.
Ein paar Beispiele, warum die Kindergartenzeit einen wichtigen Raum einnimmt im Leben Ihres Kindes:
- große und kleine Freunde haben
- Aufgaben übernehmen
- gemeinsame Aufgaben erledigen
- in andere Rollen schlüpfen
- etwas Neues entdecken und staunen
- sich in Bildern ausdrücken
- zuhören und verstehen
- sich in einer Gruppe wohl fühlen
- mit allen Sinnen wahrnehmen
- mit Gefahren umgehen
- etwas wagen
- sich anstrengen und damit etwas schaffen
- Abenteuer erleben
- eine Idee haben und sie umsetzen
- sich mitteilen können
Sie sehen also, in dieser Zeit werden Schlüsselqualifikationen für das spätere Leben erworben: von zwischenmenschlichen Verhaltensmustern, lernpraktischen Fähigkeiten, ersten Welterkenntnissen bis hin zu wichtigen emotionalen Erfahrungen außerhalb des Familienumfelds.
Damit dies auch für Kinder mit Beeinträchtigung gelingt, gehört die Wahl für den richtigen Kindergarten zu den ganz wichtigen Entscheidungen für Sie als Eltern.
Jedes Kind hat das Recht zu lernen, zu spielen, zu lachen,
zu träumen, zu lieben, anderer Ansicht zu sein,
vorwärts zu kommen und sich zu verwirklichen.
Hall Dennis Report
Die Schulzeit
„Wir als Lehrkräfte und Fachleute haben im Entscheidungsprozess natürlich eine beratende Funktion, aber letztlich entscheiden die Eltern, welche Methode der Erziehung und Ausbildung sie für ihr Kind wählen.“
Dir. Mag. Katharina Strohmayer a. D.
Die Schule steht vor der Tür – Diese kommenden Jahre dienen nicht nur der Wissensvermittlung, sie formen durch das Umfeld – PädagogInnen sowie SchulkollegInnen – Ihr Kind nachhaltig. Einer glücklichen und erfolgreichen Schulzeit für Ihr hörbeeinträchtigtes Kind steht nichts im Wege, wenn Sie als Eltern die richtige Schulwahl getroffen haben.
Hier finden Sie Tipps und Informationen, wie die Schulzeit für Ihr Kind optimal gelingen kann!
Wissenswertes zum Schulbeginn
So wie für alle anderen Kinder gilt es auch für Kinder mit Hörimplantaten, den Schulalltag bestmöglich zu meistern. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Eltern und PädagogInnen angewiesen.
Egal, welche Schulform Sie für Ihr Kind wählen, es ist in jedem Fall ratsam, die Schulleitung sowie die zuständigen PädagogInnen im Vorfeld zu kontaktieren und kennenzulernen. Cochlea Implantate sind nicht allen bekannt und werden nach wie vor häufig mit Hörgeräten verwechselt. Bei manchen Kindern mit einem CI verschwindet der Audioprozessor komplett unter dem Haar und den Lehrkräften ist oft gar nicht bewusst, dass ein Kind, welches mit einem CI wie ein normalhörendes Kind agiert, ohne das CI gar nichts mehr hört. Ein persönliches Gespräch kann Fragen beantworten und auch mögliche Unsicherheiten aus der Welt schaffen.
Besonders, wenn Sie sich für die Einzelintegration Ihres Kindes entscheiden, kommt Ihnen eine wichtige Rolle bei der Koordination von Hilfsmitteln und Informationen zu, zumal die jeweilige Schule vielleicht noch keine Vorerfahrung mit Einzelintegration allgemein oder mit der vorliegenden Behinderung speziell hat.
Kurz: rechtzeitiger Informationsaustausch mit der Schule ebnet Ihrem Kind den Weg für eine unbeschwerte und gelungene Schulzeit.
Verschiedene Möglichkeiten der Beschulung in der Grundstufe (Volksschule)
Ihr Wunsch ist es, für eine gelungene Schullaufbahn Ihres Kindes eine gute Basis zu legen. Die Wahl der richtigen Schulform ist daher für Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte von besonderer Wichtigkeit.
In Österreich steht hörbeeinträchtigten Kindern grundsätzlich ein vielfältiges Angebot an Schulformen zur Verfügung. Abhängig von der Lage Ihres Wohnortes und unter der Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse Ihres Kindes können Sie unter folgenden Modellen wählen:
Regelschulklasse
Im Rahmen einer Einzelintegration kann Ihr Kind in eine der Regelschulklassen in der Nähe Ihres Wohnortes eingeschult werden. RegelschullehrerInnen nehmen auf die Hörbeeinträchtigung Rücksicht. Zusätzlich kommen bei Bedarf Stütz- oder BetreuungslehrerInnen in die Klasse. Sie begleiten Ihr Kind im Unterricht, erteilen Einzelunterricht oder beraten die KollegInnen der Regelschule zu speziellen Didaktik-, Lehr- und Prüfungsfragen.
Wie viele Stützstunden Ihr Kind erhalten wird, hängt vom Bundesland und natürlich vom sonderpädagogischen Bedarf ab – Hier gibt es unterschiedliche Varianten, die von einem einzigen Besuch pro Schuljahr bis zu einigen Stunden pro Woche reichen. Beantragt werden StützlehrerInnen unter Beiziehung der ExpertInnen für den Schwerpunkt Hören entweder über die Schulleitung oder direkt bei den Bildungsdirektionen des jeweiligen Bundeslandes.
Den Eltern einzelintegrierter Kinder kommt eine wichtige Rolle bei der Erläuterung der besonderen Situation ihres Kindes zu, zumal die jeweilige Schule vielleicht noch keine Erfahrung mit der vorliegenden Behinderung oder mit der Methode der Einzelintegration hat.
Auch wenn bei einer frühen und optimalen Hörversorgung sehr gute Chancen bestehen, dass Ihr Kind die Herausforderung in der Einzelintegration meistert, sollten Sie sich bei Einschulung nochmals sorgfältig vergewissern, dass die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes für die Einzelintegration ausreichend entwickelt ist, sodass Frustration und weitere spätere Probleme minimiert werden können.
Inklusionsklasse für Kinder mit verschiedenem sonderpädagogischen Förderbedarf (Nachfolgemodell der Integrationsklasse)
Spricht man von Inklusionsklassen, so ist meist Allgemeine Integration gemeint, bei der zwei Lehrkräfte vier bis sechs Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf in einer Klasse gemeinsam mit anderen Kindern ohne Beeinträchtigung betreuen, wobei eine der Lehrkräfte über eine allgemeine sonderpädagogische Ausbildung verfügt.
Inklusionsklassen umfassen weniger SchülerInnen als Regelschulklassen derselben Schulstufe. Die geringere SchülerInnenanzahl und die ständige Begleitung sind vorteilhaft für die betroffenen Kinder. Allerdings wird die Art des Förderbedarfs bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen sehr verschieden sein. Zudem besteht aufgrund eventuell unzureichender Ressourcen unter Umständen die Gefahr, dass der Hörbeeinträchtigung Ihres Kindes zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Auch in den Inklusionsklassen kann ein Anspruch auf eine(n) zusätzliche(n), stundenweise beigezogene(n) StützlehrerIn bestehen, wenn der/die SonderpädagogIn keine spezifische Erfahrung mit hörbeeinträchtigten SchülerInnen hat.
Inklusionsklasse mit Schwerpunkt Hörbeeinträchtigung
Die Klassenstärke bei Hörgeschädigteninklusionsklassen ist auf 18 bis 20 SchülerInnen reduziert, was der akustischen Situation im Klassenzimmer zugutekommt. Bei vier bis sechs hörbeeinträchtigten Kindern – was etwa ein Drittel der SchülerInnen ausmacht – steht den RegelschullehrerInnen in allen Unterrichtsstunden ein(e) spezielle(r) HörgeschädigtenpädagogIn zur Seite. Zusätzlich erhalten die hörbeeinträchtigten SchülerInnen einzeln und in Gruppen wöchentlich sprachliche Förder-/Hörerziehungseinheiten.
Diese Schulform wird zum einen auf Grund der Möglichkeit gewählt, dass hörbeeinträchtigte Kinder als „Peergruppe“ mit starkem innerem Zusammenhalt gemeinsamen Unterricht mit Hörenden erhalten. Diesen Kindern wird ein Austausch mit anderen Hörbeeinträchtigten ermöglicht, womit ihr Selbstbewusstsein gestärkt und ihre Persönlichkeitsentwicklung gefördert wird. Vom gemeinsamen Unterricht mit hörenden Kindern gehen vorteilhafte Impulse aus, die die soziale und sprachliche Entwicklung der hörbeeinträchtigen Kinder fördern.
Andererseits wird diese Schulform jenen Kindern empfohlen, die eine Einzelintegration anstreben, aber zum Zeitpunkt der Einschulung sprachlich für eine solche Herausforderung noch nicht ausreichend vorbereitet oder gefestigt sind.
Diese Art der inklusiv geführten Klassen mit hörenden und hörbeeinträchtigten SchülerInnen und zwei LehrerInnen kann sowohl an einer speziellen Hörgeschädigteneinrichtung (präventive Inklusion) als auch als Expositurklasse an einer Regelschule angeboten werden.
Kleinklassen für hörbeeinträchtigte SchülerInnen
Alternativ stehen hörbeeinträchtigten SchülerInnen mit zusätzlichen Bedürfnissen in einzelnen Bundesländern (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Wien) an Hörgeschädigteneinrichtungen spezielle Klassen für vier bis acht Kinder zur Verfügung, wo sie mit individuellen Förderkonzepten unterrichtet werden und wo ihnen zusätzliche therapeutische Angebote wie Logopädie, Physiotherapie und Psychologie zur Verfügung stehen.
Mittlere und Höhere Schulen
Sekundarstufe I
Zur sogenannten Sekundarstufe I zählen die Neue oder Kooperative Mittelschule, die AHS-Unterstufe, Polytechnische Schule sowie die Berufsschule.
Solange Ihr Kind noch im Pflichtschulalter ist – bis zur 9. Schulstufe, also etwa bis zum 15. Lebensjahr – stehen ihm grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung wie im Volksschulbereich.
Nach Beendigung der Schulpflicht hat Ihr hörbeeinträchtigtes Kind die Wahl zwischen einer Lehre oder einer weiterführenden Schule:
Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II umfasst die Oberstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) sowie die Berufsbildenden Schulen, wie Handelsakademie (HAK) oder die Höhere Technische Lehranstalt (HTL), und schließen mit Matura ab.
StützlehrerInnen für Mittlere und Höhere Schulen:
Für die Landesschulen ist das StützlehrerInnensystem für einzelinkludierte hörbeeinträchtigte SchülerInnen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Ausmaß der Stunden hängt von der Ressourcenzuteilung der jeweiligen Bildungsdirektion ab. Über die Vorgangsweise bei den Anträgen auf Zuteilung von Stützstunden sowie über das wöchentliche Stundenausmaß informieren in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Ansprechpersonen (siehe Kontakte) bzw. die DirektorInnen der Hörgeschädigteneinrichtungen.
Für die Bundesschulen stehen in der Regel bis zu vier Wochenstunden für StützlehrerInnen zur Verfügung. Der Antrag ist über die Direktion der besuchten Schule an die jeweilige Bildungsdirektion zu stellen.
Vereinbarungen für hörbeeinträchtigte SchülerInnen (z.B. Streichung der Hörübungen, Zeitverlängerungen bei Schularbeiten, Vereinbarung zur Matura) sind ebenfalls über die jeweilige Direktion der besuchten Schule an die Bildungsdirektion zu stellen.
Im Sekundarbereich II kann ein Antrag für den Einsatz eines/einer Schrift-/ÖGS- DolmetscherIn (in der Regel pro Klasse mit maximal sieben Wochenstunden) von der Schule an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf) – gestellt werden.
Berufsbildende Schule, Lehre
Bis zum 18. Geburtstag besteht in Österreich für alle Jugendlichen eine Ausbildungspflicht, der der/die hörbeeinträchtigte Jugendliche entweder an einer weiterführenden Schule oder im Rahmen einer Berufsausbildung nachkommen kann. Wird eine weiterführende Ausbildung vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen, endet die Ausbildungspflicht, und zwar auch für Jugendliche mit Behinderungen. Je nach Fähigkeiten und Verfügbarkeit können die Jugendlichen ihrer Ausbildungspflicht in einer regulären Lehre, einer Lehre mit Teilqualifikation, einer überbetrieblichen Ausbildung oder auch in einer sogenannten Tagesstruktur nachkommen.
Eine Lehre ist eine an die Pflichtschule anschließende Ausbildung auf handwerklichem, landwirtschaftlichem oder kaufmännischem Gebiet.
Die Initiative https://www.neba.at/ bietet dabei Unterstützung, die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten kennenzulernen und sich damit besser am Arbeitsmarkt zurechtzufinden.
Tipps für den Unterricht
„Durch eine frühe Versorgung im Kleinkindalter wird die auf Hören gestützte Sprachentwicklung positiv gefördert. Später trägt ein gutes Hör- und Sprachverständnis unter anderem dazu bei, in der Schule besser mithalten zu können.“
Prof. Dr. med. Joachim Müller, Klinikum der Universität München
In der Schule gut mitkommen kann nur, wer im Unterricht gut hören kann. Dazu sind auch Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung, die mit einem Hörimplantat versorgt wurden und eine Regelschule besuchen, durchaus in der Lage – wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Sofern die Schule nicht ohnehin mit dem Thema vertraut ist – hier finden Sie eine Reihe von Tipps, die Sie mit dem Lehrpersonal oder der Schulleitung besprechen sollten, um bestmögliche Bedingungen für Ihr Kind zu schaffen:
Rahmenbedingungen im Klassenzimmer
Damit ein Kind mit Hörverlust und Hörimplantat bestmöglich hört, ist es wichtig, das Klassenzimmer so zu gestalten, dass es eine möglichst kurze Nachhallzeit und wenig Störschallquellen aufweist.
Hier finden Sie eine Liste der Maßnahmen, die Ihr Kind diesbezüglich unterstützen können:
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- Schallisolierende Decken verkürzen die Nachhallzeit, Vorhänge und Gardinen absorbieren den Schall.
- Das betroffene Kind sollte möglichst weit vorne im Klassenzimmer sitzen, um direkten Blickkontakt zum Lehrpersonal und zu den KlassenkameradInnen zu haben.
- Die richtige Fußbodenbeschaffenheit, um Nebengeräusche zu vermeiden
- Ein Platz an der Fensterseite schützt auch davor, vom Licht geblendet zu werden und gewährleistet damit einen besseren Überblick.
- Ein Drehstuhl macht es dem Kind leichter, sich schnell der Geräuschquelle oder einer redenden Person zuzuwenden.
- Störgeräusche der Stühle können durch Gummiaufsätze an den Stuhlbeinen oder auch durch Teppichböden reduziert werden.
- Des Weiteren sind ein(e) ruhige(r) SitznachbarIn und eine möglichst weite Entfernung zu lauteren MitschülerInnen von Vorteil.
- In der Regel ist auch der Einsatz eines FM-Systems hilfreich – hierbei übermittelt ein Miniatursender die Stimme des Lehrers oder der Lehrerin direkt an den Audioprozessor des Kindes und vereinfacht so das Verstehen bei lauter Geräuschkulisse erheblich.
- Ein Klassenmikrofon kann die Beiträge von MitschülerInnen übertragen.
- Ein Klassenlautsprecher, damit LehrerInnen und MitschülerInnen leichter verstanden werden können (siehe dazu das neue Roger-System von Phonak o.Ä.)
- Sogenannte Smartboards/Whiteboards, z.B.: zur Veranschaulichung des Unterrichtsstoffes oder einer Seite aus dem Internet
- SchriftsprachdolmetscherInnen oder MitschülerInnen als MentorInnen, die bei besonders stoffintensiven Unterrichtsgegenständen für die hörbeeinträchtigen Kinder das Mitschreiben erledigen
Sofern die Schule nicht ohnehin bereits über diverse Zusatztechniken wie FM-Anlage, Smartboard, Akustiklösungen etc. verfügt, kann man versuchen, Anschaffungen dieser Art mit der Schulleitung zu diskutieren.
MED-EL bietet eine Reihe an Anschlussmöglichkeiten für den Audioprozessor Ihres Kindes. Diese Zusatzgeräte erleichtern Ihrem Kind das Zuhören im Klassenzimmer. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Leitfaden für LehrerInnen
Die aktive didaktische Unterstützung durch die LehrerInnen ist für Kinder mit Hörbeeinträchtigung unverzichtbar.Hier finden Sie wertvolle Tipps, die die Kommunikation zwischen LehrerIn und Kind verbessern können:
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- Rhythmisch und klar sprechen
- Inhalte verstärkt visualisieren, zum Beispiel durch ein sogenanntes Smart- oder Whiteboard (Nachfolgemodelle zum Overheadprojektor oder Beamer), damit per Internet Bilder schneller abrufbar sind
- Behandelte Themen an die Tafel schreiben
- Termine und Hausaufgaben an die Tafel schreiben
- Beim Einsatz von Tonträgern Text zum Mitlesen zur Verfügung stellen
- Bei Filmen den Inhalt kurz vorher erläutern
- Fragen des Kindes zulassen und dazu ermutigen
- Beim Schwimmunterricht sicherstellen, dass der Audioprozessor wasserdicht ist (neuere Prozessorgeneration) oder WaterWear verwenden
- Vorsicht bei Ballsportarten (starke Erschütterungen könnten das Implantat beschädigen)
Aufgaben der StützlehrerInnen für ältere Kinder und Jugendliche:
(Begleitung im Unterricht oder im Einzelsetting)
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- Information über „Hörbeeinträchtigung “ für das unterrichtende LehrerInnenteam, für die MitschülerInnen und gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigten
- Mediator zwischen LehrerInnen – SchülerIn bzw. SchülerInnen – Eltern – DirektorIn – Jugendcoaching für Hörbeeinträchtigte
- Stärkung des Selbstbewusstseins /Umgang mit der Hörbeeinträchtigung
- Verschriftlichung und Visualisierung von Unterrichtsthemen
- Worterklärungen, Erklärung von Fachbegriffen und Fremdwörtern, Textverarbeitung
- Vor- und Nachbereitung
- Bei Bedarf: Einsatz von ÖGS
- Bei Bedarf: Artikulationsübungen / Hörerziehung
Online-Unterricht:
Nicht nur in Ausnahmesituationen wird der Unterricht in vielen Schulbereichen online durchgeführt. Das bedarf Kreativität in der Unterrichtsplanung vonseiten der LehrerInnen aber auch der Anwendung einiger Regeln, um diese Unterrichtsform auch für hörbeeinträchtigte Kinder barrierefrei zugänglich zu machen. Hier finden Sie eine Reihe von Empfehlungen für LehrerInnen, wie virtuelles Lernen für alle gelingen kann!
-
- Für einen erfolgreichen Online-Unterricht kann es von Vorteil sein, die Klasse in Kleingruppen zu teilen und die gemeinsame Arbeitszeit sinnvoll zu begrenzen.
- Eine gute Audioqualität ist die Grundvoraussetzung beim Online-Unterricht und fördert die Aufmerksamkeit.
- Nur eine Person spricht, alle anderen drehen das Mikrofon ab.
- Bei Rückfragen helfen die Funktionen „Hand heben“ und „Chat“.
- Vorab vereinbarte „Spielregeln“ ermutigen die SchülerInnen zur aktiven Beteiligung.
- Für Gespräche in Kleingruppen gibt es die Funktion „Pausenraum“ oder „Outbreak-Room“.
- Sollen alle SchülerInnen ihren Beitrag zum jeweiligen Gespräch leisten, hat sich beispielsweise das „Weiterreichen des Mikrofons“ bewährt: Wenn ein(e) SchülerIn seine/ihre Wortmeldung beendet, nennt er/sie den/die nächste(n) SprechIn.
- Damit hörbeeinträchtigen SchülerInnen auch online das Lippenlesen möglich ist, sollte die Lehrkraft – und bei längeren Wortmeldungen auch der/die jeweilige SchülerIn – die Videofunktion einschalten.
- Ein gut ausgeleuchteter Raum mit einfarbigem Hintergrund, der Blick in die Kamera und die Vermeidung von Schatten sind hilfreich.
- Alle anderen sollten die Kamera aber deaktivieren, um die Übertragungskapazität zu reduzieren und damit Aussetzer bei SchülerInnen mit schwachen Internetanschlüssen zu vermeiden.
- Ist die Tonqualität bei einzelnen Wortmeldungen trotzdem schlecht, kann die Lehrkraft die Wortmeldung wiederholen und dabei eventuell umformulieren.
- Visuelle Hilfestellungen sind online mitunter leichter nutzbar: mittels Videokamera können Anschauungsobjekte, über „Bildschirm teilen“ Grafiken, Bilder und Texte gezeigt werden.
- Dateien, wichtige Daten oder Arbeitsaufträge können auch im Chat hochgeladen werden und bleiben dort dauerhaft verfügbar.
- Bei Videos gibt es die Möglichkeit zu untertiteln.
- Mit Einwilligung der Lehrkräfte können hörbeeinträchtigte SchülerInnen die Aufnahmefunktion nutzen und so den Vortrag ein zweites Mal ansehen.
- Auch die Lehrkräfte können ihren Vortrag von sich aus aufzeichnen und den Mitschnitt dem betroffenen SchülerInnen zur Verfügung stellen.
- Wer SchriftdolmetscherInnen gewohnt ist, muss auch online nicht darauf verzichten.
Ausgleichende Maßnahmen für den Unterricht, bei Schulaufgaben & Prüfungen
Es ist wichtig, dass die Erwartungen der LehrerInnen an das hörbeeinträchtigte Kind der Situation angepasst werden und vor allem realistisch sind. Um den Unterricht so fair wie möglich gestalten zu können, wurden gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium ausgleichende Maßnahmen überlegt.
Hier finden Sie die wichtigsten Maßnahmen, die bei Bedarf über die jeweilige Schulleitung bei den Bildungsdirektionen eingefordert werden könnten:
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- Verlängerte Arbeitszeit bei Schularbeiten: 15 Minuten bei einstündiger, 30 Minuten bei zweistündiger Schularbeit
- Inhaltserklärung vor und während der Schularbeit durch die Lehrkraft
- Verwendung von speziellen Arbeitsmitteln (z.B.: Bedeutungswörterbuch)
- Verwendung eines Ersatztextes bei Hörübungen
- Reading Comprehension statt Listening Comprehension bei fremdsprachigen Schularbeiten
- Präsentation, Projekte oder gestalterische Zusatzaufgaben statt mündlicher Prüfung
- Anwesenheit eines/einer Hörgeschädigten-PädagogeIn während Abschlussprüfungen
Eltern- und LehrerInnenratgeber: Entwickeln und Lernen mit Hörimplantat
Entwickeln und Lernen mit Hörimplantat ist ein zweiteiliger Leitfaden für Eltern von Kindern mit Hörimplantaten sowie deren LehrerInnen. Diese umfassende Informationsbroschüre soll Eltern wie auch PädagogInnen dabei behilflich sein, ihr betroffenes Kind bzw. ihren Schützling bestmöglich zu unterstützen, damit die Schulzeit optimal gelingen kann.
Kontakte
Kindergärten
Den Kontakt zur zuständigen Stelle für die Stadt Wien finden Sie hier: www.wien.gv.at/kontakte/ma10
Für Informationen zu den Kindergärten und Zuständigkeiten in den weiteren Bundesländern wenden Sie sich am besten an das Rathaus/Gemeindeamt Ihres Heimatortes.
Schulen
Hier finden Sie die richtige Ansprechperson in Ihrem Bundesland bei Fragen zur optimalen Schulwahl Ihres Kindes:
Persönlicher Kontakt zu Betroffenen
Die Möglichkeit, mit anderen Familien und NutzerInnen direkt in Kontakt zu treten, ist gerade am Anfang dieser besonderen Reise mit ihrem Kind unermesslich wichtig für betroffene Eltern. Hier finden Sie persönliche Kontakte, die sich gerne für unsere Website als BeraterInnen und zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung gestellt haben – denn Hören verbindet!