Was kostet ein Hörimplantat-System in Österreich?
Bei der Überlegung für ein implantierbares Hörsystem stellt sich unweigerlich die Frage nach den Kosten, die auf Betroffene zukommen.
In Österreich ist man üblicherweise in der glücklichen Lage, dass die Aufwendungen für die Versorgung mit einem Cochlea Implantat oder jedem anderen Hörimplantat-System zur Gänze vom österreichischen Gesundheitssystem übernommen werden.
Die Kosten für das Implantat-System, die Operations- und Aufenthaltskosten im Krankenhaus sowie notwendige Nachbehandlungen und Rehabilitationseinheiten teilt sich das Land mit der jeweiligen Kasse. Außerdem übernehmen die Kassen auch so gut wie alle Reparaturkosten. Voraussetzung dafür ist freilich eine aufrechte Sozialversicherung des/der künftigen NutzerIn.
Folgende Kosten kommen auf zukünftige NutzerInnen nach einer Versorgung mit einem implantierbaren Hörsystem zu, die nicht von den zuständigen Stellen übernommen werden:
- Batterien für den Audioprozessor (im Startpaket mitgelieferte Akkus verringern die regelmäßigen Kosten erheblich, müssen aber nach Ablauf ihrer Akku-Lebenszeit – etwa 1000 Ladezyklen – neuerlich käuflich erworben werden)
- Kleinere Ersatz- und Verschleißteile, die nicht im Zuge von Reparaturen von den Kassen übernommen werden (Mikrofonabdeckungen, Ohrhäkchen, etc.)
- Technische Zusatzgeräte, die nicht im Grundpaket des Implantat-Systems enthalten sind (Wecksysteme, FM-Anlagen, Streaminggeräte etc.)
- Private Elektrogeräteversicherung für den Fall des Verlusts oder spezielle Reparaturen, die im Ausnahmefall nicht von den Kassen übernommen werden.
Zusätzlich haben Hörimplantat-NutzerInnen eine Vielzahl an finanziellen Ansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten. Alles darüber und mehr erfahren Sie hier:
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