Ansprüche & Tipps
Ansprüche & Tipps
Wertvolle Tipps zu Ansprüchen & mehr
Mit einer Hörbeeinträchtigung können Sie in Österreich viele Unterstützungen unterschiedlicher Institutionen in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine Auflistung Ihrer Rechte, Förderungsansprüche, Zuschüsse sowie sonstige Tipps, die im Alltag hilfreich sein können.
Inhaltsverzeichnis
Finanzielle Unterstützung
Im Folgenden finden Sie direkte Links zu den jeweils zuständigen Stellen. Diese Daten werden regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft. Sollten Sie trotzdem auf falsche Angaben stoßen oder Ihnen wesentliche Angaben fehlen, freuen wir uns über Ihre Mitteilung, damit diese Seite umgehend auf den letzten Stand gebracht werden kann.
Feststellung des Behindertengrades
Um etwaige Ansprüche geltend machen zu können, bedarf es grundsätzlich der Feststellung des Grades Ihrer Behinderung. Dieser wird nach Art und Schwere der Funktionsbeeinträchtigung durch die sogenannte Einschätzungsverordnung EVO bemessen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://sozialministeriumservice.at/
Erhöhte Familienbeihilfe
Die Erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt und steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird. Voraussetzung für den Bezug der Erhöhten Familienbeihilfe ist ein 50 prozentiger Grad der Behinderung bzw. die eventuelle Tatsache, dass Sie dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Sobald Sie über 18 Jahre alt sind, besteht dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn Sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden. Wenn Sie als Studierender/e einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen, kann die Familienbeihilfe sowie die Erhöhte Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden.
Die Erhöhte Familienbeihilfe ist ebenfalls relevant für den eventuellen Bezug des Pflegegeldes.
Die zuständige Stelle für die Beantragung der Erhöhten Familienbeihilfe ist das Wohnsitzfinanzamt.
Pflegegeld
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
Mehr über das Pflegegeld erfahren
Pflegegeld können Sie bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung beantragen:
- Pensionsversicherungsanstalt
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVA)
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre: „Information zum Pflegegeld – Erklärt in leichter Sprache“
Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht durch den Besitz eines Behindertenpasses nicht. Allerdings erhält man durch Vorlage des Dokuments (manchmal auch in weiteren EU-Ländern) Ermäßigungen, zum Beispiel bei Eintritten zu diversen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Schigebieten etc.
Wehrpflicht
Die Wehrpflicht gilt in Österreich für männliche Staatsbürger, die ab ihrem 18. Geburtstag je nach Schul- und Ausbildungssituation einberufen werden.
Dazu erhalten sie eine Ladung zur Stellungsuntersuchung, der sie grundsätzlich Folge leisten müssen. Der Zweck der Stellung ist es, die geistigen und körperlichen Stärken und Schwächen von Wehrpflichtigen zu erkennen. Sie soll feststellen, ob Wehrpflichtige ihren Wehrdienst in einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Funktion ableisten können.
Männer ab einem bestimmten Grad einer Hörminderung werden üblicherweise als nicht tauglich eingestuft und müssen somit keinen Grundwehrdienst leisten.
Nach Erhalt der Einladung zur Stellungsuntersuchung haben Betroffene die Möglichkeit zu einer sogenannten „Stellung in Abwesenheit“. Dazu sollten neben anderen relevanten Unterlagen fachärztliche Befunde, die den Grad der Hörminderung aussagekräftig beschreiben, an die Stellungskommission gesendet werden. Informationen dazu findet der Adressat in einem eigenen Absatz der Stellungseinladung.
Alternativ kann der betroffene junge Mann natürlich trotzdem zum Stellungstermin erscheinen und den Befund bei Eintreffen abgeben, was üblicherweise zu einem Kurzverfahren des Stellungstermins führt und er sich so weitere Tests vor Ort erspart.
Detaillierte Informationen zur Stellungspflicht finden Sie hier: https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung
Studieren mit Hörbeeinträchtigung
Für viele junge Erwachsene mit einer Hörbeeinträchtigung stellt sich oft die Frage, wie es nach der Schule weitergeht. Mache ich eine Lehre? Starte ich gleich nach meinem Schulabschluss im Berufsleben durch? Oder entscheide ich mich doch noch für eine weitere Ausbildung und beginne ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule?
Viele junge Erwachsene mit einer Hörbehinderung sind unsicher und skeptisch, ihr über Jahre hinweg gut aufgebautes, sicheres Umfeld „Schule“ zu verlassen und fürchten sich, sich auf eine neue Umgebung einstellen zu müssen. Der bisherige Ausbildungsweg war stets geprägt durch kleine, familiäre Klassen und persönliche Bindung zum Lehrkörper. Entscheidet man sich für ein Studium an einer Universität bzw. Fachhochschule, so muss man sich mit Sicherheit an das neue Umfeld erst einmal gewöhnen. Persönliche Ansprechpersonen für Studierende mit körperlichen Einschränkungen gibt es an allen Universitäten/Fachhochschulen österreichweit.
Eine Sammlung aller wichtigen Information zum Thema „Studieren mit Hörbeeinträchtigung“ finden Sie hier:
Studienbeihilfe
Grundsätzlich gilt: Wenn die Eltern oder die Studierenden selbst aufgrund der jeweiligen Einkommensgrenze nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein. Die Studienbeihilfe erhöht sich für hörbeeinträchtigte Studierende und auch deren Anspruch verlängert sich je Studienabschnitt um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit für Studierende, die gehörlos oder hochgradig schwerhörig sind bzw. ein Cochlea Implantat tragen.
Detaillierte Information erhält man bei den jeweiligen Stipendienstellen der Bundesländer.
- https://www.uniability.org/de/studium/finanzielle-foerderungen/studienbeihilfe/
- https://www.studieren.at/studieren-mit-behinderung/
- https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/behinderung/
Behindertenbeauftragte
MitarbeiterInnen der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen beraten und unterstützen Studierende mit Behinderung und arbeiten mit Personen und Organisationseinheiten in allen Bereichen der Universitäten zusammen, um einen barrierefreien und gleichgestellten Zugang zu allen Angeboten der Universitäten für diese Personengruppe zu erreichen. Kontaktieren Sie den Behindertenbeauftragten Ihrer Universität/Hochschule bei Fragen und Unklarheiten.
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Uniability
Gehörlose und schwerhörige Studierende haben Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen wie Gebärdensprach- und SchriftdolmetscherInnen, Live-Untertitel, Lehrveranstaltungsaufzeichnungen und Unterstützung von TutorInnen.
An vielen österreichischen Hochschulen und Universitäten sind Hörsäle mit Induktionsschleifen bzw. FM Anlagen ausgestattet. Erkundigen Sie sich beim/bei der Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule, ob es FM-Geräte zum Ausborgen gibt bzw. welche Hörsäle mit Induktionsschleifen ausgestattet sind.
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GESTU – Gehörlos Studieren
GESTU ist eine zentrale Servicestelle für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen in Wien mit dem Ziel, einen barrierefreien Studienzugang zu ermöglichen.
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VÖGS – Verein österreichischer gehörloser Studierender
Der VÖGS widmet sich dem Ziel, die Studienbedingungen zu verbessern und setzt sich für Chancengleichheit ein.
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Ratgeber für Studierende mit Hörbeeinträchtigung: „Studieren und Lernen mit Hörimplantaten“
In dieser Broschüre findest Du Informationen, wie die Studienzeit für junge Erwachsene mit Hörimplantat optimal gelingen kann. Ob Lernen im Alltag oder im Hörsaal, die Einstellung auf eine neue Umgebung kostet mitunter viel Zeit und Energie. Hier findest Du sämtliche nützliche Tipps, die Dir den Einstieg in eine Ausbildung mit Hörimplantat erleichtern können.
Arbeiten mit Hörbeeinträchtigung
Vielen hörbeeinträchtigten berufstätigen Menschen ist oftmals nicht bewusst, dass begünstigte behinderte Menschen im Berufsleben eine Reihe von Ansprüchen auf besondere Förderungen, besonderen Kündigungsschutz und – sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist – Anspruch auf Zusatzurlaub haben.
Selbst der Arbeitgeber kann bei der Beschäftigung von begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen Förderungen beziehen und Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen; auch die Zahlung der Ausgleichstaxe fällt weg.
Folgende Vorteile können begünstigte behinderter ArbeitnehmerInnen beziehen:
- Förderungen wie z.B. Lohnkostenzuschüsse zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Mobilitätshilfen, technischen Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen oder Zuschüsse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Besonderer Kündigungsschutz – der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen. Den Kündigungsschutz gibt es aber erst nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Anspruch auf Zusatzurlaub – sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist
- Anspruch auf einen Lohnsteuerfreibetrag bzw. steuerliche Begünstigungen
- Diskriminierung in der Arbeitswelt: Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise ArbeitnehmerInnen trotz ausreichender Qualifizierung wegen ihrer Behinderung nicht eingestellt werden. Das ist nicht zulässig. ArbeitnehmerInnen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden – insbesondere nicht bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, der Festsetzung des Entgelts, der Gewährung von Sozialleistungen, den sonstigen Arbeitsbedingungen, bei Weiterbildungsmaßnahmen, bei der Beförderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Alle relevanten Informationen zu Thema „Arbeiten mit Hörbeeinträchtigung“ finden Sie hier!
Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz bietet https://fit2work.at/
Steuerausgleich
Hier finden Sie alle Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderungen und welche Kosten Sie steuerlich absetzen können:
Bei Vorliegen von körperlichen und geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Steuerpflichtige gelten als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung. Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld steht der Pauschbetrag nicht zu.
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B.: Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel, etc.) werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt. Im Falle einer Behinderung können auch die Kosten einer Heilbehandlung (z.B. Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente) im Zusammenhang mit der Behinderung zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.
Rundfunkgebühr (ORF-Beitrag)
Begünstigte Behinderte haben die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen.
Ökostrompauschale
Befreiung bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten – begünstigte Behinderte haben die Möglichkeit, eine Befreiung der Ökostrompauschale zu beantragen.
Handytarife
Einige Mobilfunkanbieter bieten spezielle, oftmals vergünstigte Tarife für hörbeeinträchtigte Personen an:
ÖBB
Mit Ihrem Behindertenpass reisen Sie um 50 Prozent günstiger mit den ÖBB in ganz Österreich. Sie brauchen keine Ermäßigungskarte, sondern sparen direkt bei jeder Reise mit den ÖBB. Dies gilt auch für das österreichweit gültige Klimaticket. Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen Österreichischen Behindertenpass mit folgenden Angaben:
- Angabe des Behinderungsgrads von mindestens 70 Prozent oder Eintrag „Der/Die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.“
Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.
Wertvolle Tipps
Unterstützende Zusatztechnik
MED-EL bietet eine Reihe an Anschlussmöglichkeiten für Ihren Audioprozessor. Mit diesen kann man auf einfache Weise technische Geräte wie Telefon, TV-Gerät etc. mit dem Implantat-System verbinden. Infos dazu finden Sie hier.
Nützliche Zusatzgeräte für Hörimplantat-NutzerInnen, wie Wecksysteme, FM-Anlagen, Streaminggeräte etc., bieten die Firma ihrzubeHÖR und das ZENTRUM HÖREN:
MED-EL bietet eine Reihe an Anschlussmöglichkeiten für Ihren Audioprozessor. Mit diesen kann man auf einfache Weise technische Geräte wie Telefon, TV-Gerät etc. mit dem Implantat-System verbinden. Infos dazu finden Sie hier!
Migration & Diversität
Menschen mit Migrationshintergrund nehmen auch heute noch unterdurchschnittlich wenige medizinische Hilfe in Anspruch und versäumen vor allem Präventionsmaßnahmen. Eine Ursache ist sicher auch, dass sie oft nicht wissen, welche Rechte und Möglichkeiten sie zur Untersuchung und Behandlung haben und welche Zuschüsse ihnen zustehen.
Eine Hörbeeinträchtigung ist folglich eine zusätzliche sprachliche Barriere und für Betroffene sowie das Fachpersonal eine große Herausforderung.
Hier finden Sie Kontakte zur Unterstützung und zur Möglichkeit des Austausches, damit Sie in der Phase der Entscheidung für eine Hörversorgung sowie der Zeit danach optimal begleitet werden:
Versicherung
Nach erfolgter Cochlea Implantation erfolgt etwa drei bis vier Wochen danach die Erstanpassung des Audioprozessors an der Klinik. Der Audioprozessor ist ein Hightech-Gerät mit einem monetären Wert von mindestens € 10.000,-. Auch wenn Österreichs Sozialversicherungen anfallende Reparaturen und Services übernehmen, so gilt dies nicht für Verlust, Diebstahl und Missbrauch. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Versicherung für Sprachprozessoren empfehlenswert. Sowohl die Allianz- als auch die Donau-Versicherung bieten entsprechende Absicherungen an.
Hier finden Sie die Formulare beider Versicherungsanbieter: Versicherungsformulare
Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden,
was wir erleben, macht unser Schicksal aus.
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach