Ansprüche & Tipps
Ansprüche & Tipps
Wertvolle Tipps zu Ansprüchen & mehr
Mit einer Hörbeeinträchtigung können Sie in Österreich viele Unterstützungen unterschiedlicher Institutionen in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine Auflistung Ihrer Rechte, Förderungsansprüche, Zuschüsse sowie sonstige Tipps, die im Alltag hilfreich sein können.
Inhaltsverzeichnis
Finanzielle Unterstützung
Im Folgenden finden Sie direkte Links zu den jeweils zuständigen Stellen. Diese Daten werden regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft. Sollten Sie trotzdem auf falsche Angaben stoßen oder Ihnen wesentliche Angaben fehlen, freuen wir uns über Ihre Mitteilung, damit diese Seite umgehend auf den letzten Stand gebracht werden kann.
Feststellung des Behindertengrades
Um mögliche Ansprüche geltend machen zu können, bedarf es grundsätzlich der Feststellung des Grades Ihrer Behinderung. Dieser wird nach Art und Schwere der Funktionsbeeinträchtigung durch die sogenannte Einschätzungsverordnung EVO bemessen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://sozialministeriumservice.at/
Pflegegeld
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
Mehr über das Pflegegeld erfahren
Pflegegeld können Sie bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung beantragen:
- Pensionsversicherungsanstalt
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre: „Information zum Pflegegeld – Erklärt in leichter Sprache“
Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht durch den Besitz eines Behindertenpasses nicht. Allerdings erhält man durch Vorlage des Dokumentes (manchmal auch in weiteren EU-Ländern) Ermäßigungen, zum Beispiel bei Eintritten zu diversen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Schigebieten etc.
Steuerausgleich
Hier finden Sie alle Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderungen und welche Kosten Sie steuerlich absetzen können!
Bei Vorliegen von körperlichen und geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Steuerpflichtige gelten als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung. Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld steht der Pauschbetrag nicht zu.
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B.: Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel, etc.) werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt. Im Falle einer Behinderung können auch die Kosten einer Heilbehandlung (z.B. Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente) im Zusammenhang mit der Behinderung zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.
Behinderte PensionistInnen können die genannten Pauschalbeträge entweder beim Finanzamt oder bei ihrer pensionsauszahlenden Stelle geltend machen.
Rundfunkgebühr (ORF-Beitrag)
Begünstigte Behinderte haben die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen.
Ökostrompauschale
Befreiung bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten – begünstigte Behinderte haben die Möglichkeit, eine Befreiung der Ökostrompauschale zu beantragen.
Handytarife
Einige Mobilfunkanbieter bieten spezielle, oftmals vergünstigte Tarife für hörbeeinträchtigte Personen an:
ÖBB
Mit Ihrem Behindertenpass reisen Sie um 50 Prozent günstiger mit den ÖBB in ganz Österreich. Sie brauchen keine Ermäßigungskarte, sondern sparen direkt bei jeder Reise mit den ÖBB. Dies gilt auch für das österreichweit gültige Klimaticket. Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen Österreichischen Behindertenpass mit folgenden Angaben:
- Angabe des Behinderungsgrads von mindestens 70 Prozent oder
- Eintrag „Der/Die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.“
Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.
Wertvolle Tipps
Unterstützende Zusatztechnik
MED-EL bietet eine Reihe an Anschlussmöglichkeiten für Ihren Audioprozessor. Mit diesen kann man auf einfache Weise technische Geräte wie Telefon, TV-Gerät etc. mit dem Implantat-System verbinden. Infos dazu finden Sie hier.
Nützliche Zusatzgeräte für Hörimplantat-NutzerInnen, wie Wecksysteme, FM-Anlagen, Streaminggeräte etc., bieten die Firma ihrzubeHÖR und das ZENTRUM HÖREN:
MED-EL bietet eine Reihe an Anschlussmöglichkeiten für Ihren Audioprozessor. Mit diesen kann man auf einfache Weise technische Geräte wie Telefon, TV-Gerät etc. mit dem Implantat-System verbinden. Infos dazu finden Sie hier!
Migration & Diversität
Menschen mit Migrationshintergrund nehmen auch heute noch unterdurchschnittlich wenige medizinische Hilfe in Anspruch und versäumen vor allem Präventionsmaßnahmen. Eine Ursache ist sicher auch, dass sie oft nicht wissen, welche Rechte und Möglichkeiten sie zur Untersuchung und Behandlung haben und welche Zuschüsse ihnen zustehen.
Eine Hörbeeinträchtigung ist folglich eine zusätzliche sprachliche Barriere und für Betroffene sowie das Fachpersonal eine große Herausforderung.
Hier finden Sie Kontakte zur Unterstützung und zur Möglichkeit des Austausches, damit Sie in der Phase der Entscheidung für eine Hörversorgung sowie der Zeit danach optimal begleitet werden:
Versicherung
Nach erfolgter Cochlea Implantation erfolgt etwa drei bis vier Wochen danach die Erstanpassung des Audioprozessors an der Klinik. Der Audioprozessor ist ein Hightech-Gerät mit einem monetären Wert von mindestens € 10.000,-. Auch wenn Österreichs Sozialversicherungen anfallende Reparaturen und Services übernehmen, so gilt dies nicht für Verlust, Diebstahl und Missbrauch. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Versicherung für Sprachprozessoren empfehlenswert. Sowohl die Allianz- als auch die Donau-Versicherung bieten entsprechende Absicherungen an.
Hier finden Sie die Formulare beider Versicherungsanbieter: Versicherungsformulare
Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden,
was wir erleben, macht unser Schicksal aus.
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach